Zuständigkeit
Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivilsachen, Vormundschaftssachen, Einzelrichterangelegenheiten in Strafsachen sowie auch für den Amtsgerichtsbezirk Adelsheim zuständig in Schöffengerichts- und Bußgeldsachen.
Beim Amtsgericht Buchen wird außerdem das Vereins- und Güterrechtsregister geführt.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Für Familien-, Zwangsversteigerungs, Insolvenz- und Jugendschöffensachen ist das Amtsgericht Mosbach und für Handels- und Genossenschaftsregisterangelegenheiten ist das Amtsgericht Mannheim zuständig.
Zentrales Mahngericht ist das Amtsgericht Stuttgart.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".
