Zum Portal Justiz in Baden-Württemberg


Sie sind hier: Startseite / DAS AMTSGERICHT / Zuständigkeit

Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivilsachen, Vormundschaftssachen,  Einzelrichterangelegenheiten in Strafsachen sowie auch für den Amtsgerichtsbezirk Adelsheim zuständig in Schöffengerichts- und Bußgeldsachen.

Beim Amtsgericht Buchen wird außerdem das Vereins- und Güterrechtsregister geführt.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

 

Für Familien-, Zwangsversteigerungs, Insolvenz- und Jugendschöffensachen ist das Amtsgericht Mosbach und für Handels- und Genossenschaftsregisterangelegenheiten ist das Amtsgericht Mannheim zuständig.

Zentrales Mahngericht ist das Amtsgericht Stuttgart.

 

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".